Die ausgewiesenen Preise verstehen sich Netto und beziehen sich auf den Preis pro Verwaltungseinheit pro Monat.
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Hierbei handelt es sich um Leistungen, wie bspw. bei der WEG-Verwaltung die Durchführung der gesetzlich verpflichtenden Eigentümerversammlung, welche mindestens 1 Mal jährlich stattfinden muss, sowie die jährliche Erstellung eines Gesamt- und Einzelwirtschaftsplans uvm., was vor Vertragsabschluss, ebenso im Verwaltervertrag detailliert aufgeführt vorzufinden sein wird.
Hierbei handelt es sich um Leistungen, wie bspw. bei der WEG-Verwaltung die Durchführung von außerordentlichen Eigentümerversammlungen, sowie die die Einleitung und Betreuung von Rechtsstreitigkeiten uvm., was vor Vertragsabschluss, ebenso im Verwaltervertrag detailliert aufgeführt vorzufinden sein wird.
Die Laufzeit vereinbarte Laufzeit zur Betreuung Ihrer Immobilie, wie bspw. bei der WEG-Verwaltung, variiert je nach Vereinbarung im vorab geschlossenen Verwaltervertrag.
Die gesetzlichen Laufzeiten besagen, dass die vertragliche Maximaldauer bei Erstbestellung des Verwalters, 3 Jahre nicht überschreiten darf. Bei Wiederbestellung sind es maximal 5 Jahre.
Je nach Objektgröße, sowie Art und Umfang des Vorgangs, werden die im vorab geschlossenen Verwaltervertrag definierten Stundensätze oder Pauschalen, zur Berechnung angesetzt.